› Mietrecht › Tipps. 1 Die die Zwischenablesung bei Auszug des Mieters ist in § 9b der Heizkostenverordnung (HeizkV) geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass der. 2 Mieter haben kein Recht auf eine Zwischenabrechnung der Betriebskosten. Oft verlangen Mieter beim Auszug eine Zwischenabrechnung vom Vermieter. 3 Nutzerwechselkosten bzw. Kosten einer Zwischenablesung bei Auszug des Mieters muss meist der Vermieter tragen. | TIPPS VOM FACHANWALT FÜR MIETRECHT. 4 Der Vermieter ist nur verpflichtet, bei Mieterwechsel eine Zwischenablesung vorzunehmen (§ 9b HeizkostenV). Er ist aber nicht verpflichtet, eine auf den Tag des Mieterwechsels abgestellte Teilabrechnung der Heizkosten zu erstellen. 5 Insbesondere die verbrauchsabhängigen Betriebskosten müssen daher beim Auszug des alten Mieters festgehalten werden, damit sie in der jährlichen Betriebskostenabrechnung entsprechend verrechnet werden können. Die Pflicht zur Zwischenablesung ergibt sich aus § 9b der Heizkostenverordnung (HKVO). Hier heißt es wörtlich. 6 Wo ist die Zwischenablesung bei Auszug des Mieters geregelt? Die die Zwischenablesung bei Auszug des Mieters ist in § 9b der Heizkostenverordnung (HeizkV) geregelt. Dieser Paragraph. 7 Bei Auszug des Mieters ist für die Kosten der Heizung und Warmwasserversorgung eine Zwischenablesung durchzuführen (§ 9 b Abs. 1 HeizkVO). Wird die Zwischenablesung nicht vorgenommen, entsteht ein Kürzungsrecht i.H.v. 15 % des Mieteranteils, da die Zwischenablesung der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung dient. 8 Eine Zwischenablesung ist also prinzipiell erst mal Pflicht. Bei Heizkörpern werden die Heizkostenverteiler und bei Fußbodenheizungen die Wärmezähler in der Wohnung abgelesen, dazu die Warm- und Kaltwasserzähler zum Beispiel in Küche und Bad. 9 Abrechnung Heizkosten nach Gradtagszahlen bei Auszug eines Mieters kann erforderlich sein. Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist eine Zwischenablesung für die Vornahme der Abrechnung des Verbrauchs sehr gut möglich, da der Verbrauch angezeigt wird. vermieter versäumt zwischenablesung 10 zwischenablesung mieterwechsel formular 12