Arbeitspausen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt: Bei einer Arbeitszeit von maximal 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben. Erst ab 6 Stunden steht dem Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. 1 Beträgt die Arbeitszeit bis zu 8 Stunden, sind dabei zwei Pausen von je 30 Minuten oder alternativ eine von 60 Minuten vorgegeben. Arbeiten Sie hingegen mehr. 2 Die gesetzliche Pausenregelung bei acht Stunden sieht folgendes vor: Bei einer Arbeitszeit zwischen sechs bis neun Stunden muss der Chef. 3 Wer länger als neun Stunden. 4 Die gesetzliche Pausenregelung bei acht Stunden sieht folgendes vor: Bei einer Arbeitszeit zwischen sechs bis neun Stunden muss der Chef mindestens eine halbe Stunde Pause gewähren. So steht es im Paragraf 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). 5 Ist es möglich die erste Pause von 15 Minuten innerhalb der ersten 6Stunden der Arbeitszeit zumachen (z.B. nach 5,5h) und dann die zweite 15 Minuten Pause innerhalb von 8 Stunden (z.B. nach 7,5h) zumachen oder muss innerhalb der ersten 6Stunden die kompletten 30 Minuten Pause gemacht werden?. 6 Als Werktage gelten hier die Tage von Montag bis Samstag. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer im Schnitt maximal 6x8 = 48 Stunden pro Woche arbeiten darf. Zu Pausen gibt es ebenfalls gesetzliche Regelungen. Nach 6 Stunden Arbeit steht dem Arbeitnehmer eine Ruhepause von 30 Minuten zu. 7 Die Arbeitszeit liegt über 6 Stunden. Die letzten 15 Minuten würden somit als Pause gelten. Ihre gesetzliche Arbeitszeit nach Abzug der Pause beträgt 6 Stunden. Arbeitsbeginn: 8 Uhr, Arbeitsende: Uhr, Pause von Uhr bis Uhr Die Arbeitszeit nach Abzug der Pause von 20 Minuten liegt bei 7 Stunden und 10 Minuten. 8 Die gesetzlich vorgeschriebene Pause bei einer 8-Stunden-Arbeitszeit beträgt mindestens eine halbe Stunde. Diese Pause muss innerhalb der 8 Stunden liegen und kann aufgeteilt oder als einmalige Pause gegeben werden. In manchen Fällen kann die Pause auch etwas länger sein, je nach Beschäftigungsart, Arbeitszeiten und anderen Faktoren. 9 Je nach Alter müssen Jugendliche bereits nach 4,5 Stunden eine Pause machen. Hier greift § 11 des Jugendarbeitschutzgesetzes (JArbSchG) für jugendliche Arbeitnehmer zwischen 15 und 17 Jahren. Es gilt: 4,5 bis 6 Stunden: 30 Minuten Pause; 6 bis 8 Stunden: 60 Minuten Pause; Mehr als 8 Stunden dürfen Jugendliche pro Tag nicht arbeiten. 1 stunde pause bei 8 stunden arbeit 10