Wie viel darf ein werkstudent in den semesterferien verdienen

Der Mindestlohn gibt vor, dass du als Werkstudent mindestens 12€ pro Stunde verdienst (Stand Oktober ). Da du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst, ergibt sich ausgehend davon ein Monatsgehalt von etwa € brutto. 1 › karriereguide › gehalt › gehalt-werkstudent. 2 Ja. Werkstudenten dürfen mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, wenn sie dies ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit tun und im Laufe eines Jahres nicht mehr. 3 Für Werkstudenten gibt es die Wochen-Regelung: Sie bleiben Werkstudenten, wenn sie im Laufe eines Zeitjahres maximal 26 Wochen (oder Kalendertage) mehr. 4 Wie viel darfst du als Werkstudent verdienen? Der Mindestlohn gibt vor, dass du als Werkstudent mindestens 12€ pro Stunde verdienst (Stand Oktober ). Da du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst, ergibt sich ausgehend davon ein Monatsgehalt von etwa € brutto. 5 In den Semesterferien lockert sich diese Regel und es darf 40 Stunden unter der Woche gearbeitet werden. Für volle 20 Stunden erhältst Du also, wenn man von einem Werkstudenten-Gehalt von 12 € die Stunde (Stand: Oktober ) ausgeht, € brutto, bei 40 Stunden sogar € im Monat. 6 Falls du noch über die Versicherung deiner Eltern familienversichert bist – was ja generell bis zur Vollendung des Lebensjahres möglich ist –, darfst du im Semester maximal einen Mini-Job für Euro im Monat annehmen. In den Ferien ist es dann in Ordnung, maximal zwei Monate lang mehr zu verdienen. 7 Studierende arbeiten ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit, wenn sie zum Beispiel nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien beschäftigt sind. Unser Tipp. Eine aktuelle Semesterübersicht finden Sie in TK-Lex. 8 In den Semesterferien seiner Hochschule arbeitet er vom bis dort noch weitere zehn Stunden pro Woche. Für die Beschäftigung des Studenten gilt das Werkstudentenprivileg. Es sind keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. 9 Wie viel darf man als Werkstudent verdienen? Die Grenze für eine geringfügige Beschäftigung liegt bei €. Werkstudenten dürfen hingegen auch mehr verdienen, sie sind dann allerdings einkommensteuerpflichtig. werkstudent vorlesungsfreie zeit nachweis 10